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Versorgungswerk - reichen meine Altersbezüge?
28. August 2025
Ein Standardfall aus der Kanzlei: Auf Empfehlung des Steuerberaters soll beim 50-jährigen Arzt überprüft werden
- ob er zum Ruhestandseintritt schuldenfrei ist?
- ob er vorzeitig mit etwa 62 Jahren in den Ruhestand gehen könnte?
- ob er in der Praxis noch vorbereitend für die Nachfolgeplanung investieren soll?
- ob seine Altersbezüge aus unterschiedlichen Quellen (Ärzteversorgung, bAV aus der Klinikzeit, ETF-Sparplan, etc.) den Lebensstandard decken?
- welche Steuergesaltungsmöglichkeiten sich für die nächsten 10 - 15 Jahre ergeben?
- etc.
Das Ergebnis auszugsweise in Kurzform:
- Nach Erstellung einer Privatbilanz (Vermögen & Verbindlichkeiten), sowie einer Einnahmen-/Ausgebenrechnung ergibt sich folgendes Bild:
- vorhandene Altersbezüge decken zu knapp 40% den Lebensstandard
- die Darlehen sind mit 59 Jahren vollumfänglich getilgt
- von den (Stand 2025) 100% abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen werden aktuell nur knapp 35% ausgeschöpft
- --> eine Aufstockung auf 100% führt zu (risikolosen!) Steuererstattungen von über € 8.000 (pro Jahr!)
- die Erhöhung führt zu einer Deckung des Lebensstandards von bisher 40% auf knapp 60%
- Kauf einer Denkmal-Immobilie (Betrachtung innerhalb der 12 abschreibungsrelevanten Jahre):
- Über den Steuervorteil fließen gut 36% des Kaufpreises vom Finanzamt an den Käufer / Investor zurück (> € 200.000)
- Über die Mieteinnahmen fließen gut 26% des Kaufpreises vom Mieter zurück
- aktuelles Kaufoption: seniorengerechtes Wohnen im denkmalgeschützten Gasthof König in Trostberg (ca. 20km zum Chiemsee)
Ergebnis: Mit absolut risikolosen Maßnahmen (siehe 2.1) als auch mit dem Sachwert Immobilie (siehe 3) lässt sich im Alter von 50 Jahren die Versorgungslücke nahezu schließen.