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Versorgungswerk - reichen meine Altersbezüge?

28. August 2025

Ein Standardfall aus der Kanzlei: Auf Empfehlung des Steuerberaters soll beim 50-jährigen Arzt überprüft werden

  • ob er zum Ruhestandseintritt schuldenfrei ist?
  • ob er vorzeitig mit etwa 62 Jahren in den Ruhestand gehen könnte?
  • ob er in der Praxis noch vorbereitend für die Nachfolgeplanung investieren soll?
  • ob seine Altersbezüge aus unterschiedlichen Quellen (Ärzteversorgung, bAV aus der Klinikzeit, ETF-Sparplan, etc.) den Lebensstandard decken?
  • welche Steuergesaltungsmöglichkeiten sich für die nächsten 10 - 15 Jahre ergeben?
  • etc.

Das Ergebnis auszugsweise in Kurzform:

  1. Nach Erstellung einer Privatbilanz (Vermögen & Verbindlichkeiten), sowie einer Einnahmen-/Ausgebenrechnung ergibt sich folgendes Bild:
    1. vorhandene Altersbezüge decken zu knapp 40% den Lebensstandard
    2. die Darlehen sind mit 59 Jahren vollumfänglich getilgt
  2. von den (Stand 2025) 100% abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen werden aktuell nur knapp 35% ausgeschöpft
    1. --> eine Aufstockung auf 100% führt zu (risikolosen!) Steuererstattungen von über € 8.000 (pro Jahr!)
    2. die Erhöhung führt zu einer Deckung des Lebensstandards von bisher 40% auf knapp 60%
  3. Kauf einer Denkmal-Immobilie (Betrachtung innerhalb der 12 abschreibungsrelevanten Jahre):
    1. Über den Steuervorteil fließen gut 36% des Kaufpreises vom Finanzamt an den Käufer / Investor zurück (> € 200.000)
    2. Über die Mieteinnahmen fließen gut 26% des Kaufpreises vom Mieter zurück
    3. aktuelles Kaufoption: seniorengerechtes Wohnen im denkmalgeschützten Gasthof König in Trostberg (ca. 20km zum Chiemsee)

Ergebnis: Mit absolut risikolosen Maßnahmen (siehe 2.1) als auch mit dem Sachwert Immobilie (siehe 3) lässt sich im Alter von 50 Jahren die Versorgungslücke nahezu schließen.

Infos zum KÖNIG

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