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Corona: Soforthilfe für Unternehmen in Bayern – neuer Antrag, bessere Förderung

1. April 2020

Liebe Ärztinnen und Ärzte,

seit gestern Nachmittag ist die nachgebesserte Zuschussförderung im Rahmen der Soforthilfe für Unternehmen in Bayern online und über die Plattform zu beantragen.

https://www.vbw-bayern.de/vbw/ServiceCenter/Corona-Pandemie/Finanzierung-Soforthilfen/Corona-Soforthilfen-für-Unternehmen.jsp

Als Gründe für die existenzbedrohende Wirtschaftslage gelten

  • Liquiditätsengpässe aufgrund von z. B.
    • weniger Einnahmen, da weniger Patienten/Behandlungen/Verkaufserlösen/Umsatz
    • höhere Kosten aufgrund von Vorsichtsmaßnahmen für Personal, Geräte, Räumlichkeiten
    • höhere Personalkosten wegen Ersatz für kranke/ausgefallene Mitarbeiter/innen bzw. Arzthelferinnen
    • Betriebs-/Praxisschließung (Mieten und Leasing laufen weiter…)
    • Etc.

Das Fördervolumen staffelt sich nach der Anzahl Ihrer Beschäftigten (bis zu 5 Beschäftigte = € 9.000 max. Fördervolumen); Teilzeitkräfte sind anteilig (ist auf der Seite beschrieben) zu berücksichtigen.

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